Zuständigkeit in der Sozialhilfe
Code
26/19
Datum
Dienstag, 29. September 2026 von 13:00 - 17:00 Uhr
Dauer
1/2 Tag
Inhalt
Das Sozialhilferecht enthält differenzierte Regelungen in wie weit, welche Gemeinde eine hilfesuchende Person unterstützen muss. Diese Fragen sind nicht immer einfach zu entscheiden und es gibt häufig unklare Situationen. Oft müssen verschiedene Rechtsgrundlagen konsultiert und richtig angewendet werden.
- Übersicht über die massgebenden Rechtsgrundlagen
- Örtliche Zuständigkeit: Welche Gemeinde ist für die Fallführung zuständig?
- Wie muss man bei unklaren Fällen vorgehen?
- Übersicht über die massgebenden Rechtsgrundlagen
- Örtliche Zuständigkeit: Welche Gemeinde ist für die Fallführung zuständig?
- Wie muss man bei unklaren Fällen vorgehen?
Ziel
Die Teilnehmenden wissen, worauf es bei der Prüfung der Zuständigkeit ankommt. Sie kennen die Rechtsgrundlagen und können sie im Einzelfall richtig anwenden. Es ist ihnen klar, wie in umstrittenen Fällen vorzugehen ist.
Zielgruppe
Mitglieder von Fürsorge- bzw. Sozialbehörden, für Sozialhilfe zuständige Mitarbeitende der Gemeinden
Kurslokalität
MFO-Gebäude, Affolternstrasse 52, 8050 Zürich Oerlikon
Kursleitung
Andreas Grolimund, Rechtskonsulent, Kantonales Sozialamt
Nicole Bielmann, Fachspezialistin Sozialhilfe, Kantonales Sozialamt
Kosten
CHF 300.-
Hinweis
- Input-Referate mit Unterlagen
- Workshops mit praktischen Übungen
- Besprechung der Resultate der Workshops im Plenum
- Die Teilnehmenden sind eingeladen, bis zehn Tage vor dem Kurs eigene Fallbeispiele einzureichen
- Workshops mit praktischen Übungen
- Besprechung der Resultate der Workshops im Plenum
- Die Teilnehmenden sind eingeladen, bis zehn Tage vor dem Kurs eigene Fallbeispiele einzureichen
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss 14 Tage vor Kurs