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Erstellung von Schlussabrechnungen in der Sozialhilfe

Code
27/07
Datum
Montag, 10. Mai 2027, von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dauer
1 Tag
Inhalt
Rechtmässig bezogene wirtschaftliche Hilfe kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn die Hilfe empfangenden Personen in den Genuss von rückwirkenden, sich auf die Unterstützungsperiode beziehenden Leistungen gelangt. Dabei kann es sich um Nachzahlungen von Sozialversicherungen, um weitere Sozialleistungen (z.B. Stipendien), um Leistungen von privaten Versicherern oder um Zahlungen von Drittpersonen (wie z.B. Lohnnachzahlungen oder Alimente) handeln.
Der Weiterbildungstag zeigt auf, wie mit Nachzahlungen umzugehen ist, die Rückforderung mit Hilfe einer Excel-Tabelle berechnet und schliesslich die Schlussabrechnung verfügt wird.

Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer
• kennen die gesetzlichen Grundlagen und die Empfehlungen der Sozialkonferenz im Kanton Zürich
• kennen die verschiedenen Schritte, welche zur Ablösung auf Grund rückwirkender Leistungen führen
• kennen die verschiedenen Formen der Rückforderungen und können diese praktisch berechnen und verfügen
Zielgruppe
• Fachpersonen in (Sozial-)Diensten, die mit der Verrechnung von rückwirkenden Leistungen beauftragt sind
• Weitere interessierte Fachpersonen
• Mitglieder von Sozialbehörden
Kurslokalität
MFO-Gebäude, Affolternstrasse 52, 8050 Zürich Oerlikon
Kursleitung

Silke Hillmann, Co-Leitung Administration und Buchhaltung der Stadt Uster und Tanja Tschudin, Co-Leitung Administration und Buchhaltung der Stadt Uster

Kosten
CHF 500.- (inkl. Verpflegung)
Hinweis
Information zu den gesetzlichen Grundlagen und der Umsetzung im Einzelfall, Gruppenarbeiten anhand von Fallbeispielen. Input und Vorlagen zur praktischen Umsetzung.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss 14 Tage vor Kurs
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