Rückforderung von rechtmässig bezogener Sozialhilfe
Code
27/08
Datum
Freitag, 4. Juni 2027 von 13:00 - 17:00 Uhr
Dauer
1/2 Tag
Inhalt
Das Sozialhilferecht enthält viele Regelungen zur Auszahlung von finanziellen Leistungen an die Hilfesuchenden. Unter welchen Voraussetzungen aber muss die erhaltene Sozialhilfe wieder zurückbezahlt werden? Wie ist vorzugehen, wenn Hilfesuchende eine Liegenschaft im In- oder Ausland besitzen? Wie können Erbansprüche gesichert werden? Diese Themen fristen in der Praxis oft ein eher stiefmütterliches Dasein, dabei lohnt es sich, sie genauer zu betrachten.
Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen bei illiquiden Vermögenswerten und bei günstigen Verhältnissen, sowie die Rückerstattung aus dem Nachlass. Der unrechtmässige Leistungsbezug wird in diesem Kurs nicht behandelt.
Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen bei illiquiden Vermögenswerten und bei günstigen Verhältnissen, sowie die Rückerstattung aus dem Nachlass. Der unrechtmässige Leistungsbezug wird in diesem Kurs nicht behandelt.
Ziel
Die Teilnehmenden kennen die Möglichkeiten von Rückforderungen rechtmässig bezogener Sozialhilfeleistungen und wissen, wie Rückforderungen in der Praxis durchgesetzt werden können.
Zielgruppe
Mitglieder von Fürsorge- bzw. Sozialbehörden, für Sozialhilfe zuständige Mitarbeitende der Gemeinden.
Kurslokalität
MFO-Gebäude, Affolternstrasse 52, 8050 Zürich Oerlikon
Kursleitung
Brigitte Birchler, lic.iur., Soziale Dienste der Stadt Zürich, Stellvertretende Leiterin Zentrale Rückerstattungen, Juristin
Regina Kreyenbühl, lic. iur., Soziale Dienste der Stadt Zürich, Stellvertretende Leiterin Zentrale Rückerstattungen, Juristin
Kosten
CHF 300.-
Hinweis
Referate im Plenum zu den Grundlagen sowie Bearbeitung von Fallbeispielen in Kleingruppen. Zu den einzelnen Fachgebieten werden Unterlagen für die Umsetzung des Gelernten in der Praxis abgegeben.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss 14 Tage vor Kurs