Rückforderung von unrechtmässig bezogener Sozialhilfe
Code
27/09
Datum
Montag, 07. Juni 2027 von 08:00 - 12:00 Uhr
Dauer
1/2 Tag
Inhalt
Der Bezug von wirtschaftlicher Hilfe nach Sozialhilfegesetz (SHG) unterliegt verschiedenen Rückerstattungspflichten. Der Kurs befasst sich mit den Rückerstattungspflichten, wenn der Bezug der Hilfe unrechtmässig erfolgt ist oder zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der unterstützten Person/en geführt hat. Den Teilnehmenden wird das notwendige Wissen über die wichtigsten Verfahrensschritte vermittelt bzw. dieses Wissen wird aufgefrischt.
Ziel
Die Teilnehmenden sollen nach dem Kurs mit folgenden Themen vertraut sein:
• Wie kann die Sozialbehörde / der Sozialdienst reagieren, wenn der Verdacht eines unrechtmässigen Bezugs besteht?
• Wie weit geht der Untersuchungsgrundsatz und in welchem Verhältnis steht er zu der Informations- und Mitwirkungspflicht der unterstützten Person/en?
• Welche Verfahrensschritte müssen beachtet werden?
• Wie ist den unterstützten Personen das rechtliche Gehör zu gewähren?
• Wie unterscheiden sich Rückforderungen gemäss § 26 SHG von Rückforderungen in analoger Anwendung von Art. 62ff. OR?
• Wann können auch Restprämien der Krankenversicherung zurückgefordert werden?
• Wann verjähren Rückerstattungsforderungen?
• Wie können Rückforderungen inkassiert werden?
• Wie kann die Sozialbehörde / der Sozialdienst reagieren, wenn der Verdacht eines unrechtmässigen Bezugs besteht?
• Wie weit geht der Untersuchungsgrundsatz und in welchem Verhältnis steht er zu der Informations- und Mitwirkungspflicht der unterstützten Person/en?
• Welche Verfahrensschritte müssen beachtet werden?
• Wie ist den unterstützten Personen das rechtliche Gehör zu gewähren?
• Wie unterscheiden sich Rückforderungen gemäss § 26 SHG von Rückforderungen in analoger Anwendung von Art. 62ff. OR?
• Wann können auch Restprämien der Krankenversicherung zurückgefordert werden?
• Wann verjähren Rückerstattungsforderungen?
• Wie können Rückforderungen inkassiert werden?
Zielgruppe
Mitglieder von Fürsorge- bzw. Sozialbehörden, fallführende Sozialarbeiter/innen in Sozialdiensten, Sachbearbeiter/innen und Fachpersonen
Kurslokalität
MFO-Gebäude, Affolternstrasse 52, 8050 Zürich Oerlikon
Kursleitung
Thomas Spescha, lic. iur., Jurist,
Fachstab Wirtschaftliche Hilfe, Soziale Dienste Stadt Zürich
Kosten
CHF 300.-
Hinweis
Neben theoretischen Inputs durch den Referenten im Plenum werden im Rahmen von Kleingruppen konkrete Fallbeispiele praxisbezogen bearbeitet und danach vertiefend besprochen.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss 14 Tage vor Kurs